Fabrikatsbindung heißt: Ein Fahrzeughersteller lässt für ein Fahrzeugmodell nur bestimmte Reifenfabrikate zu. Besonders sehr schnelle Fahrzeuge benötigen W- oder ZR- Reifen. Reifenfabrikate und Reifentypen, die vom Hersteller zugelassen sind, werden im Kfz-Schein angegeben oder bei späterer Umrüstung im Rädergutachten genannt (siehe auch ABE). Seit Anfang 2000 ist die Reifenfabrikatsbindung für PKW-Reifen aufgehoben. Unabhängig vom Eintrag in den Papieren ist jedes Reifenfabrikat zulässig. Ausnahme: reine ZR-Reifen. Für sie ist die Freigabe des Herstellers und ein Eintrag in den Papieren notwendig